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Leserfrage: Muss ich aufgrund von Covid weiterhin einen Mundschutz tragen?

Jul 25, 2023

Österreich ist mit strengen Einschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie gegangen, darunter Lockdowns und sogar Kontaktregeln unter Menschen. Doch nach fast drei Jahren scheint die Alpenrepublik die Covid-19-Pandemie „überstanden“ zu haben.

Laut der österreichischen Corona-Ampel, der „Ampel“-Analyse, die das Systemrisiko im Land misst, wird ganz Österreich als sehr risikoarm eingestuft – die Bundesländer Burgenland und Wien werden als risikoarm eingestuft. Als systemisches Risiko wird die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems mit Covid-19-Patienten gemessen, so die Bundesregierung.

Im täglichen Leben gibt es praktisch keine pandemiebedingten Einschränkungen, insbesondere seit die Hauptstadt Wien die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr aufgehoben hat. Allerdings gilt in ganz Österreich weiterhin die Maskenpflicht im Gesundheitsbereich und es bestehen weitere Einschränkungen für positiv auf Covid-19 Getestete.

Hier ist eine Zusammenfassung der Regeln und wann sie voraussichtlich fallen werden.

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Maskenpflicht

In Österreich besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, wenn sie sich in Einrichtungen des „Gesundheitsbereichs“ aufhalten. Hierzu zählen nach Angaben der Regierung „Krankenhäuser und Genesungsheime, Alten- und Pflegeheime sowie Orte, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden“.

Wenn Sie beispielsweise Ihren Hausarzt aufsuchen, müssen Sie eine Maske tragen und werden möglicherweise gebeten, zu gehen und eine zu kaufen, wenn Sie keine tragen. Allerdings haben viele Leser von The Local bereits mehrere Menschen (und sogar Ärzte) ohne Maske in Büros und Ambulanzen gesehen.

Dennoch besteht technisch gesehen weiterhin Maskenpflicht, bis die Pflicht am 1. Mai fällt.

In Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen entfällt ab Mai die Maskenpflicht. Allerdings können sich Menschen aus Risikogruppen von der Arbeit befreien, wenn sie das Gefühl haben, am Arbeitsplatz nicht ausreichend geschützt zu sein (und Homeoffice ist keine Option) – dies gilt bis Ende April.

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„Ampelbeschränkungen“

Die andere in Österreich noch bestehende Einschränkung gilt nur für positiv auf Covid-19 getestete Personen.

Positiv getestete Personen müssen nicht in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, umfassend am öffentlichen Leben teilnehmen.

Für diese Personen gelten laut Bundesverordnung sogenannte Verkehrsbeschränkungen und eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Darüber hinaus gelten Zutrittsverbote für besonders sensible Bereiche, etwa für den Besuch eines Krankenhauspatienten.

Für Personen mit einem positiven Antigen- oder PCR-Testergebnis gilt eine 10-tägige „Verkehrsbeschränkung“. Nach fünf Tagen ist eine kostenlose Testung bei einem negativen Testergebnis oder einem CT-Wert über 30 möglich.

Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben während der Zeit der „Verkehrsbeschränkung“ ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Darüber hinaus ist auch hier eine FFP2-Maske zu tragen, wenn im Freien der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch sind.

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Um besonders sensible Bereiche zu schützen, ist positiv getesteten Personen der Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen, Alten- und Behindertenwohneinrichtungen, Kindergärten und Grundschulen untersagt.

Positiv getestete Personen, die sich nicht krank fühlen oder keine Symptome aufweisen, dürfen mit FFP2-Masken arbeiten – mit Ausnahme von Wiener Beamten, die in sensiblen Bereichen tätig sind. Wer sich wohlfühlt, kann sich wie bei jeder anderen Krankheit auch krankschreiben lassen.

Ab Juli enden jedoch auch diese Einschränkungen mit dem Auslaufen des Covid-Maßnahmengesetzes. Covid-19 wird keine meldepflichtige Krankheit mehr sein, sodass positiv getestete Personen kein bestimmtes Protokoll befolgen müssen.

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Amanda Previdelli Beteiligen Sie sich an der Unterhaltung in unserem Kommentarbereich unten.